AGB´s der Katschbergbahnen GmbH

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Vertragsbestandteile hierfür sind diese AGB, die behördlich genehmigten Beförderungsbedingungen laut Aushang an den einzelnen Seilbahnzugängen sowie die FIS-Regeln.

0. Präambel

  1. Die Unternehmen Katschbergbahnen GmbH, Bergbahnen Lungau GmbH & Co KG, Fanningbergbahnen GmbH & Co KG – in weiterer Folge als Unternehmen bezeichnet - bieten unter anderem gemeinsame Karten/Tickets für die Nutzung der Anlagen der vorgenannten Unternehmen im Winter bzw. bieten sie (teilweise) mehrere gemeinsame Karten/Tickets für die Nutzung von Anlagen einiger der vorgenannten Unternehmen im Sommer an (z.B. SkiLungau, Lungo, Topskipass Kärnten, interne Poolkarten). Des weiteren Karten/Tickets für die Nutzung (nur) ihrer eigenen Anlagen, bzw. Tickets von weiteren Pools mit eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (z.B. Superskicard). In weiterer Folge werden diese Karten, Tickets, Pässe gemeinsam als „Ticket“ bezeichnet.
  2. Zur Regelung der vertraglichen Beziehung - zwischen den Kunden und dem jeweils verkaufenden Unternehmen - in Zusammenhang mit diesen Angeboten, werden die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart.

1. Geltung, Änderungen der Geschäftsbedingungen

  1. Die nachstehenden Bedingungen (nachfolgend „AGB“) sind Bestandteil des mit dem Unternehmen geschlossenen Beförderungsvertrages.
  2. Gegenbestätigungen, Gegenangebote oder sonstige widersprechende Bedingungen werden nicht akzeptiert. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn dies schriftlich bestätigt worden ist.#
  3. Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung für alle Geschäfte zwischen dem Unternehmen und dem Kunden.

2. Preise und Vertragsabschluss

  1. Sämtliche Angebote sind freibleibend. Alle Angaben in Informations- oder Werbematerialien sowie auf der Webseite des Unternehmens sind unverbindlich.
  2. Informationen zu Preisen und Leistungsumfang hängen bei den Kassen aus  und  erhält  der  Kunde  auf  Anfrage  an  den  Kassen.
  3. Die einzelnen Leistungen, zu denen das jeweilige Ticket berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmen erbracht. Das Unternehmen, das das Ticket verkauft, handelt für die anderen Unternehmen nur als dessen Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen ist das Unternehmen verpflichtet, in dessen (Ski-)Gebiet die Leistung erfolgen soll. Für die Folgen allfälliger Ski- oder Liftunfälle haftet nur das Unternehmen, in dessen (Ski)-Gebiet sich ein Vorfall ereignet. Vertragliche Ansprüche (z.B.: aus der Pistensicherung oder der Beförderung) können daher nur gegenüber dem Unternehmen, in dessen (Ski)-Gebiet sich ein Vorfall ereignet hat, geltend gemacht werden.

 

3. Ticket-Rückvergütung

  1. Mehrtägige Tickets sind nur an aufeinanderfolgenden Tagen gültig. Eine Unterbrechung  ist,  ausgenommen  im  Fall  von  Wahlabos,  nicht  möglich.
  2. Ein nachträglicher Umtausch, eine Verlängerung oder Verschiebung der Gültigkeitsdauer sind nicht möglich.
  3. Auch bei mehrtägigen Tickets und Saisonkarten steht nach einem Sportunfall oder bei Krankheit kein Anspruch auf eine (anteilige) Rückvergütung des Entgeltes zu. Voraussetzung für dennoch mögliche Kulanzleistungen sind:
    Die Hinterlegung des Tickets bis spätestens zum Folgetag des Unfalls an einer unserer Kassen;
    Die Beibringung eines ärztlichen Attests bis spätestens zum dritten Tag nach dem Sportunfall bzw. dem Eintritt der Krankheit.
  4. Verlorene Tickets werden nicht ersetzt.
  5. Es besteht kein Anspruch auf Verlängerung des Tickets bei äußeren Einwirkungen, wie zB Schlechtwetter, unvorhergesehene Abreise oder bei der der Schließung einzelner Anlagen.

4. Einschränkungen auf Grund der weltweiten COVID-19 Pandemie

  1. Es ist allgemein bekannt, dass weltweit Beschränkungen und Einschränkungen auf Grund der COVID-19 Pandemie bestehen, welche auch für die Beförderung mit den Seilbahnanlagen und die Nutzung der Einrichtungen, die mit dem Ticket genutzt werden können, zu beachten sind (z.B. Abstandsregeln, Beschränkung der Anzahl der beförderten Personen, Bestimmungen über die maximale Anzahl an Gästen, Regelungen für den Kassen-, Einstiegs- oder Ausstiegsbereich, Reduktion der Betriebszeiten, Regelungen zu Grenzkontrollen oder Grenzübertritten, etc.). Dabei sind die jeweils - auf Grund der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen – aktuellen Bestimmungen zu beachten. Dieses Risiko ist dem Kunden bei Erwerb des Tickets bekannt und bewusst.
  2. Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jederzeit neue/geänderte/ergänzte Beschränkungen und Einschränkungen der Nutzung des Tickets auf Grund von behördlichen Anordnungen bzw. der gesetzlichen Bestimmungen eintreten können, was z.B. zu Verzögerungen der Beförderung, zur Verweigerung des Zutritts (Erreichen der maximalen Anzahl an Gästen), zur vorzeitigen Beendigung des Betriebs, zur Nichterreichung von Einrichtungen, etc. führen kann. Dieses Risiko ist dem Kunden bei Erwerb des Tickets bewusst und bekannt.
  3. Das Unternehmen unterliegt den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils geltenden Gesetzen und Verordnungen. Sollte eine Nichtbeförderung erfolgen, da Sie die zu diesem Zeitpunkt zu beachtenden gesetzlichen/behördlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, begründet dies keinen Anspruch auf eine – anteilige – Rückerstattung.

5. Kontrollen

  1. Die  Beförderung  erfolgt  nach  Durchführung  einer  Zutrittskontrolle.
  2. Tickets sind dem Seilbahnpersonal bzw. Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen und bei Bedarf auszuhändigen. Bei Verweigerung dieser Verpflichtung kann der Datenträger gesperrt und die Beförderung verweigert werden.
  3. Bei missbräuchlicher Verwendung werden Tickets ersatzlos eingezogen.

6 .Ermäßigungen

  1. Grundlagen zum Erhalt eines ermäßigten Tickets sind sowohl unaufgefordert beim Kartenkauf als auch bei den Liftzugängen mit einem Lichtbildausweis auf Verlangen nachzuweisen.

7. Chipkarten

  1. Die Tickets werden i.d.R. auf Chipkarten gegen eine Depotgebühr von aktuell EUR 5,00 ausgegeben. Die Rückgabe der unbeschädigten und funktionstüchtigen Chipkarten erfolgt bei den im Kassenbereich aufgestellten Chipkarten- Automaten bzw. bei einer Kasse. Alternativ kann bei einigen Verkaufsstellen auch eine Ausgabe der Skipässe auf Einweg-Keytix erfolgen - bei diesen Tickets fällt keine Depotgebühr an. Beim Online Verkauf können je nach Anbieter andere Chipkartengebühren anfallen.

8. Beförderungsbedingungen und Pistenregeln

  1. Die an den jeweiligen Einstiegsbereichen der Seilbahnanlagen ausgehängten Beförderungsbedingungen und Gesetze sind Bestandteil des Beförderungsvertrages.
  2. Sie sind verpflichtet die ausgehängten Beförderungsbedingungen, Gesetze und die Pistenregeln/FIS-Regeln einzuhalten sowie Absperrungen und Anordnungen des Liftpersonals zu beachten.
  3. Bei Verstößen gegen diese Bedingungen bzw. Bestimmungen erfolgen der Ausschluss von der Beförderung und der entschädigungslose Entzug des Tickets.

9. Haftung

  1. Eine Verantwortung bzw. Haftung des jeweiligen Skigebietes besteht nur für dessen Pistenbereich bzw. dessen Seilbahnanlagen. Im freien Skiraum sind die Kunden eigenverantwortlich und zur Gänze auf eigenes Risiko unterwegs. Im freien Skiraum werden keinerlei Sicherungsmaßnahmen, insbesondere keine Absicherungen, Kontrollen, Sperren, etc. ergriffen.

10. Web-Shop(s)

  1. Der Kunde hat die Möglichkeit aus den im/in den Web-Shop(s) des jeweils verkaufenden Unternehmens angebotenen Produkten auszuwählen und diese über den Button „in den Warenkorb legen“ in einem sogenannten Warenkorb zu sammeln.
  2. Über den Button „zahlungspflichtig bestellen“ wird ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren abgegeben.
  3. Gegebenenfalls   erhält   der   Kunde   ein   Bestätigungs-E-Mail.
  4. Von uns angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt unserer
    Auftragsbestätigung,  vorherige  Zahlung  des  Kaufpreises  vorausgesetzt.
  5. Alle Preise, die auf den jeweiligen Websites angegeben werden, verstehen sich einschließlich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer. Die entsprechenden Versandkosten werden im Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen.
  6. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises bleiben die Waren im Eigentum des Unternehmens (Eigentumsvorbehalt). Gutscheine erlangen erst bei vollständiger Bezahlung des Kaufentgeltes Gültigkeit.
  7. Die Zahlungsmodalitäten werden von dem jeweils verkaufenden Unternehmen festgelegt.
  8. Gutscheine können an den Kassen eingelöst werden. Verlorene Gutscheine werden nicht ersetzt. Es besteht kein Anspruch auf eine Barauszahlung von nicht eingelösten Gutscheinen.
  9. Die in den Web-Shop(s) des jeweils verkaufenden Unternehmens zur Verfügung gestellten Angaben werden automationsunterstützt verarbeitet. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Bestellung einzugebenden Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben haftet er für alle daraus entstehenden Kosten, Schäden und Nachteile.
  10. Widerrufsrecht für Verbraucher:
    Der Kunde hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den im Web-Shop abgeschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter die Ware bzw. bei Teillieferungen die letzte Lieferung in Besitz genommen hat.
    Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde das verkaufende Unternehmen mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail an die Adresse info@katschi.at) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das auf der Webseite des Unternehmens abrufbare Widerrufsformular verwenden. Dies ist jedoch nicht vorgeschrieben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass er die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
    Auf Grund von erworbenen Tickets/Skipässen werden Dienstleistungen in Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen innerhalb des vereinbarten Zeitraums erbracht. Dazu nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass für solche Dienstleistungen kein Widerrufsrecht besteht, so dass ein Rücktritt von dem im Wege des Fernabsatzes abgeschlossenen Vertrag ausgeschlossen ist (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG). Wenn Gutscheine zur Erbringung solcher Dienstleistungen erworben werden, ist auch in Bezug auf den Gutscheinkauf ein Widerruf auf Grund dieser Bestimmung ausgeschlossen.
  11. Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, werden alle von ihm geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass er eine andere Art der
    Lieferung als die angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei dem verkaufenden Unternehmen eingegangen ist, rückerstattet. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall wird dem Kunden wegen dieser    Rückzahlung    ein    Entgelt    berechnet. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er das Unternehmen von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

11. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten werden nur soweit dies für unsere Vertragserfüllung erforderlich ist, gespeichert. Aus Servicezwecken speichern wir Fotos von Saisonkarten entsprechend der gesetzlich gültigen Aufbewahrungspflichten.
  2. Zum Zweck der Zutrittskontrolle kann bei manchen Ticketarten (personalisierte Saisonkarten) ein Referenzfoto beim erstmaligen Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes vom Kunden angefertigt werden. Dieses Referenzfoto wird durch das Liftpersonal mit denjenigen Fotos verglichen, welche bei jedem weiteren Durchschreiten eines mit einer Kamera ausgestatteten Drehkreuzes angefertigt werden. Dies dient dem Zweck eine missbräuchliche Verwendung der personalisierten Saisonkarte z.B. durch Weitergabe an dritte Personen zu verhindern.
  3. Mit dem Referenzfoto und den weiteren Bildern wird nicht nur das Gesicht des Kunden verglichen, welches oftmals aufgrund von winterlicher Kleidung oder Schutzmasken verdeckt ist, sondern auch die Skiausrüstung und die Sportbekleidung. Dieses Vorgehen liegt im überwiegenden Interesse des Unternehmens und ist geeignet die missbräuchliche Weitergabe personalisierter Saisonkarten zu verhindern.
  4. Das Referenzfoto wird sofort nach Ablauf der Gültigkeit der Liftkarte gelöscht, die sonstigen Fotos spätestens 48 Stunden nach dem jeweiligen Durchschreiten eines Drehkreuzes.
  5. Im Falle der Inanspruchnahme der Pistenrettung können personenbezogene Daten zur Abwicklung und Dokumentation erfasst werden.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Diese AGB unterliegen dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Der Gerichtsstand richtet sich nach dem Firmensitz des Unternehmens. Für die Katschbergbahnen GmbH gilt das sachlich zuständige Gericht im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt als vereinbart, sofern nicht aufgrund von zwingendem Konsumentenschutzrecht ein anderer Gerichtsstand vorgeschrieben ist.

13. Sonstige Bestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Bestimmungen.

14. Pistenrettung

  1. Die jeweils verkaufenden Unternehmen bieten teilweise einen eigenen Rettungsdienst an und es steht diesen frei, einen Kostenersatz für die entstandenen Aufwände zu verlangen.